Seit heute, 10.03.2021, gilt die neue EU-Transparenzverordnung (TVO): Finanzberater, die drei oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, ihren Kunden gegenüber Informationen zur Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen zu liefern. Auch Vermittler unterliegen jetzt neuen Informationspflichten.
Lange diskutiert, nun ist sie da, die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr. 2019/2088). Ihr Ziel: Das Thema Nachhaltigkeit gesetzlich zu verankern und so die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage zu unterstützen. Schließlich, so der Bundesverband Finanzdienstleistung, wird europaweit längst ein dreistelliger Milliardenbetrag in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet.
Lange diskutiert, nun ist sie da, die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr. 2019/2088). Ihr Ziel: Das Thema Nachhaltigkeit gesetzlich zu verankern und so die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage zu unterstützen. Schließlich, so der Bundesverband Finanzdienstleistung, wird europaweit längst ein dreistelliger Milliardenbetrag in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet.
Was bedeutet das für Vermittler und Makler?
Betroffen sind Vermittler von Versicherungsanlageprodukten, die drei oder mehr Mitarbeiter beschäftigen und ihre Kunden vorvertraglich darüber aufklären müssen, ob und in welchem Umfang Investitionen Umweltschutzaspekte und Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Das umfasst auch die Bewertung von Risiken nebst Auswirkungen auf die Produkt-Rendite. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von ESG-Risiken, da die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) betroffen sind. Damit die entsprechenden Informationen Kunden schon vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen, müssen Vermittler sämtliche Informationen auf ihrer Homepage verpflichtend veröffentlichen.
Was müssen Vermittler und Makler jetzt tun?
Bestenfalls haben Vermittler die letzten Wochen genutzt, um zu prüfen, ob sie von den TVO-Bestimmungen betroffen sind und die erforderlichen Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aufbereitet und veröffentlicht. Wer das noch nicht getan hat, sollte dies jetzt zügig nachholen.
Dabei finden Vermittler praktische Unterstützung:
Dabei finden Vermittler praktische Unterstützung:
- Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in Kooperation mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Checkliste veröffentlicht: So können Vermittler prüfen, ob und inwiefern sie von der zur Transparenz-Verordnung betroffen sind.
- Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa haben einen Leitfaden bereit gestellt, der Vermittlern einen guten Überblick über notwendige Schritte gibt.
Kritik seitens BVK
„Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen“: Dass Vermittler ab sofort zusätzlich Informationspflichten stemmen sollen, kritisiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher VersicherungAAskaufleute (BVK), scharf. Auch, weil Vermittler schon heute mit einer Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Investments und Finanzprodukte arbeiten müssen, obwohl die EU den Begriff der Nachhaltigkeit noch nicht näher definiert hat. Daher sind Vermittler gut beraten, genau zu prüfen, ob und inwiefern sie von der Regelung betroffen sind und diese schnellstmöglich umzusetzen.