Markel Pro Persönliche D&O
Markel Pro D&O richtet sich vor allem an Geschäftsführer, Führungskräfte, Manager, Vorstände und Aufsichtsräte von kleinen und mittleren Unternehmen.
74% der Entscheider glauben, dass sie bei Fehlverhalten durch ihre Pflichteinlage – dem Stammkapital – geschützt sind. Doch im Schadenfall haften sie mit ihrem Privatvermögen. Und das uneingeschränkt. Organschaftliche Risiken werden folglich unterschätzt und ganze 95% der deutschen Geschäftsführer sind sich nicht darüber bewusst, in welchem Umfang sie persönlich haften, was zu fatalen Folgen führen kann. Deshalb sollten sich Privatpersonen zusätzlich zu ihrer Unternehmens-D&O noch mit einer persönlichen D&O-Versicherung absichern, damit ihre Interessen im Ernstfall optimal geschützt sind.
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Schadenbeispiele
Entgangener steuerlicher Vorteil
Ein Bauträger verpflichtet sich, ein Wohnhaus denkmalgerecht zu sanieren und bezugsfertig herzustellen. Außerdem verpflichtete er sich gegenüber dem Auftraggeber, die steuerlichen Bescheinigungen für eine denkmalschutzgerechte Sanierung gem. §§ 7i, 11b und 10f EStG beizubringen, wodurch der Auftraggeber in den Genuss einer erhöhten steuerlichen Absetzbarkeit kommt. Nach Abschluss der Sanierung verweigert die zuständige Behörde die Erteilung der steuerlichen Bescheinigung mit der Begründung, dass die Baumaßnahmen nicht in ausreichendem Umfang und fortwährend mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurden. Der Auftraggeber nimmt den Bauträger in Anspruch für die entgangenen steuerlichen Vorteile. Der Bauträger nimmt wiederum seinen verantwortlichen Bauleiter persönlich in Anspruch.
Fehlerhafte Bürobedarfsanalyse
Ein Geschäftsführer führte vor Anmietung von Büroräumen keine schulmäßige Personal- und Bürobedarfsanalyse durch, weshalb rund 500 Quadratmeter des repräsentativen Gebäudes in den folgenden Jahren nicht benutzt wurden. Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer für die am Bedarf vorbeigehenden Kosten persönlich in Anspruch.
Finanzierungslücke
Der Maschinenpark eines Werkzeugherstellers unterläuft einer unverhältnismäßig teuren Erneuerung, wodurch es zu einer Finanzierungslücke kommt, welche nur mit erheblichen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die entstandenen Zusatzkosten wird der verantwortliche Geschäftsführer vom Unternehmen persönlich in Anspruch genommen.
Ad-hoc-Mitteilungspflichten
Ein an der Börse gelistetes Unternehmen unterlässt es, eine Ad-hoc-Mitteilung herauszugeben, obwohl ausländische Ermittlungsbehörden aufgrund von Manipulationsvorwürfen Ermittlung eingeleitet haben. Die klagenden Aktionäre berufen sich bei Klageerhebung darauf, dass Ihnen Vermögensschäden durch spätere Kursverluste entstanden sind, die durch eine Ad-hoc-Mitteilung vermieden hätten werden können.
Fehler bei der Beschaffung
Der von einem Geschäftsführer ausgewählte Lieferant wird nach Auftragserteilung lieferunfähig durch Zahlungsunfähigkeit. Eine vorherige Bonitätsprüfung hätte die Schieflage des Lieferanten aufgezeigt. Für die entstandenen Mehrkosten durch Produktionsausfall und Ersatzbeschaffung wird der verantwortliche Geschäftsführer vom Unternehmen in Anspruch genommen.
Produktionsfehler
Durch die ungeeignete Auswahl von Fertigungsanlagen kommt es zu Produktionsausfällen oder Unter- oder Überkapazitäten.
Planungsfehler
Eine Firmenakquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt.
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