Es müssen sich alle vertrieblich Tätige der Versicherungsbranche die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO) weiterbilden.
Genauer:
- Jeder der zu Versicherungsverträgen berät, vermittelt oder diese abschließt.
- Bei der Verwaltung, Erfüllung von Versicherungsvertragen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt.
- Das sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigten.
- Ebenfalls fallen darunter auch alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob diese Antwort für Sie hilfreich war.
Dafür müssen Sie nur auf den Daumen nach oben (hilfreich) oder nach unten (nicht hilfreich) klicken.