Markel Pro Handelsbetriebe
Markel Pro Handelsbetriebe ist die perfekte Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen aus dem Bereich Handel. Das Produkt bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit vier wichtigen Deckungen: Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, D&O-Außenhaftung und Cyber-Versicherung. Diese können im Baukastenprinzip flexibel gewählt werden. Deshalb ist Markel Pro Handelsbetriebe individuell anpassbar auf jede Bedürfnisse.
Unterlagen / Dokumente
Produktunterlagen Handelsbetriebe
Schadenbeispiele
Der Wasserkocher
Ein Ladeninhaber stellt für die Teepause seiner Mitarbeiter einen Wasserkocher in der Küche zur Verfügung. Durch einen Kurzschluss entsteht ein Kabelbrand infolge dessen die Küche in Brand gerät. Rußschäden im Laden und bei darüber liegenden Wohnungen verursachen Kosten in Höhe von 80.000 €.
Verpatzte Buchung
Ein Cateringbetrieb verwechselt für eine größere Veranstaltung den Termin. Zum Veranstaltungsdatum stehen weder das Personal noch die bestellten Speisen und Getränke zur Verfügung. Der Auftraggeber macht Schadenersatz in Höhe von 30.000 € geltend.
Verletzung von Schutzrechten
Eine Fahrschule veröffentlicht auf ihrer Website Bilder eines Fahrschülers. Der Rechteinhaber erhebt einen Unterlassungsanspruch, da diese Bilder ohne seine Einwilligung veröffentlicht wurden. Die Forderungen belaufen sich auf 5.000 €.
Cyber-Drittschaden
Der Mitarbeiter eines Lohnbuchhaltungs-Services versendet versehentlich eine E-Mail mit einem vireninfizierten Anhang an einen großen Kunden. Dieser verursacht beim Kunden einen Systemabsturz, der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt. Der Kunde stellt Haftpflichtansprüche aus Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78.000 €.
Vermögenseigenschaden
Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens verursacht grob fahrlässig den Verzug eines Projektes. Der Auftraggeber entzieht dem Unternehmen daraufhin das Projekt. Das Beratungsunternehmen nimmt daraufhin seinen Mitarbeiter in Anspruch. Der Schadenersatz wird in Höhe von 12 Monatsgehältern geltend gemacht.
D&O-Außenhaftung
Der Geschäftsführer eines Unternehmens verpasst es, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig zu stellen. Trotz Insolvenzreife leistet er verbotene Zahlungen an Lieferanten. Der Insolvenzverwalter fordert alle verbotenen Zahlungen ab Insolvenzreife vom Geschäftsführer persönlich zurück. Die Forderung beläuft sich bei zweimonatiger Verschleppung auf 70.000 €.
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